Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Festlegung des Erfassungsbereichs der zu erstellenden Statistik und der erforderlichen Ebene der Untergliederung nach Wirtschaftszweigen ist die jeweils gültige Fassung der gemeinsamen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Gemeinschaft (NACE) heranzuziehen.
Die Statistiken der Mitgliedstaaten, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert dargeboten werden, werden unter Verwendung der NACE Rev. 2 oder einer von ihr…
Mit dieser Verordnung wird eine gemeinsame statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, im Folgenden als „NACE Rev. 2“…
Die Kommission verwendet die NACE Rev. 2 für alle Statistiken, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert sind.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 wird zu diesem Zweck eine überarbeitete statistische Systematik der Wirtschaftszweige, die so genannte NACE Revision 2 (im…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates wurde die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden als „NACE…
Die Erhebungen erstrecken sich auf die Wirtschaftszweige nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.