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Für den Fall, dass der Kapitän eines Fischereifahrzeugs das Ergebnis der bei einer Inspektion durchgeführten Messung anficht, ist eine weitere und endgültige Messung vorzusehen.
Sichtet der Kapitän eines Fischereifahrzeugs der Union oder eines Drittlands ein Fischereifahrzeug, das den in Absatz 2 genannten Tätigkeiten nachgeht, so kann…
Der Kapitän des Fischereifahrzeugs gemäß Absatz 1 stellt jede Fischereitätigkeit ein und steuert, wenn dies verlangt wird, den Hafen an.
Sollte der Schiffskapitän das Ergebnis der nach Artikel 21 vorgenommenen Messung der Garnstärke anfechten, so gelten die Bestimmungen von Absatz 2.
Der Kapitän eines Fangschiffs der Union , das Fanggerät oder Teile davon verloren hat, versucht, diese(s) so bald wie möglich zu bergen.
Der Kapitän hat auf Verlangen dem Kontrollbeamten auch mitzuteilen, welche Gewässer er zum Fang aufzusuchen beabsichtigt oder aufgesucht hat und auf welche Art…
als Kapitän entgegen Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 eine Messung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.