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Im Zusammenhang mit dem Kontrollverfahren ist es erforderlich, die Art der Messgeräte und ihre Verwendung, die Auswahl der zu messenden Maschen, die Maschenmesstechnik, die Methode zur Berechnung der Maschenöffnung, das Verfahren der Garnauswahl für die Messung der Garnstärke und schließlich den Ablauf des Inspektionsverfahrens zu präzisieren.
Bei den Fischereiinspektionen verwenden die gemeinschaftlichen und nationalen Kontrollbeamten zur Bestimmung der Maschenöffnung und zur Messung der Garnstärke…
Der Kontrollbeamte wählt Maschen aus den Teilen des Fangnetzes aus, für die eine maximale Garnstärke vorgeschrieben ist.
Der Kontrollbeamte verwendet ein Messgerät mit einem kreisförmigen Messloch, dessen Durchmesser der für den betreffenden Teil des Netzes maximal zulässigen…
Das Maschenmessgerät wird
Die Genauigkeit des Maschenmessgeräts wird geprüft, indem
Die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 der Kommission vom 24. Januar 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Feststellung der Maschenöffnung und der Garnstärke von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.