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Anhang II Teil B Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 336/2006 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erhält die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Teil II des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2236/2003 erhält die Fassung von Anhang X der vorliegenden Verordnung.
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.