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Inhaber der Zulassung für den im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2380/2001 aufgeführten Zusatzstoff Maduramicin-Ammonium-Alpha 1 g/100 g (Cygro 1 %) und den im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1289/2004 aufgeführten Zusatzstoff Decoquinat 60,6 g/kg (Deccox) ist Alpharma AS.
Inhaber der Zulassung für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 aufgeführten Zusatzstoffe Robenidin-Hydrochlorid 66 g/kg (Cycostat 66 G) und…
Alpharma (Belgium) BVBA hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 einen Antrag auf eine Namensänderung des Zulassungsinhabers hinsichtlich…
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab 15. Dezember 2001. Diese…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf Grundlage eines…
Der Antragsteller macht geltend, dass Alpharma (Belgium) BVBA Rechtsnachfolger der Inhaber der in den Erwägungsgründen 2 und 3 genannten Zulassungen sei.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs nach Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.