Erwägungsgrund 2 32001R2380
Artikel 9 der Richtlinie 70/524/EWG sieht vor, dass ein Stoff zugelassen werden kann, sofern sämtliche Bedingungen des Artikels 3a der genannten Richtlinie erfüllt sind.
Artikel 9 der Richtlinie 70/524/EWG sieht vor, dass ein Stoff zugelassen werden kann, sofern sämtliche Bedingungen des Artikels 3a der genannten Richtlinie erfüllt sind.