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Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine Stützungsmaßnahme für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen vor. Nach Artikel 11 Absatz 3 Unterabsatz 2 derselben Verordnung gilt diese Maßnahme nicht für die normale Erneuerung ausgedienter Altrebflächen.
Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/2115,
für die normale Erneuerung ausgedienter Altrebflächen,
Die Unterstützung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen darf nur eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten betreffen: a) Sortenumstellung…
In Titel II Kapitel II Abschnitt 2 wird nach Artikel 10 folgender Artikel 10a eingefügt: Vereinbarkeit und Kohärenz (1) Die Unterstützung in Form einer…
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten vor. Dazu sind Durchführungsbestimmungen…
Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für die Ernteversicherung vor. Dazu sind Durchführungsbestimmungen festzulegen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.