Erwägungsgrund 58 32021R2115
Kleine landwirtschaftliche Betriebe sind nach wie vor ein Eckpfeiler der Landwirtschaft der Union, da sie eine unverzichtbare Rolle für die Förderung der Beschäftigung in ländlichen Gebieten spielen und zur räumlichen Entwicklung beitragen. Um eine ausgewogenere Verteilung der Unterstützung zu fördern und den Verwaltungsaufwand für Begünstigte, die kleine Beträge erhalten, zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, für Kleinerzeuger anstelle der anderen Interventionen in Form von Direktzahlungen eine eigene Intervention zu konzipieren. Um diese Unterstützung gezielter auszurichten, sollte bei den Zahlungen differenziert werden können. Damit Kleinerzeuger die Möglichkeit haben, sich für das System zu entscheiden, das ihren Erfordernissen am besten entspricht, sollte die Teilnahme von Landwirten an dieser Intervention freiwillig sein.