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Um Doppelzahlungen mit den im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates vom 17. Dezember 2007 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierten Absatzförderungsmaßnahmen zu vermeiden, ist ein gegenseitiger Ausschluss festzulegen.
Zahlungen, die zwischen dem 16. Oktober und dem 31. Dezember 2006 für den derzeitigen Programmplanungszeitraum geleistet werden, können nur dann aus dem…
Um die Komplementarität zwischen den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannten Absatzförderungsmaßnahmen und der Regelung für…
Bei der Verwendung der infolge der Anwendung der fakultativen Modulation frei werdenden Mittel dürfen die Obergrenzen des ELER-Beitrags gemäß der Verordnung…
Der maximale Finanzbeitrag der Gemeinschaft zu den Ergänzungen zu Direktzahlungen sollte auch im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006…
Einige Mitgliedstaaten haben besondere Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach der Verordnung (EG) Nr.…
Im Anhang des Beschlusses 2006/410/EG der Kommission vom 24. Mai 2006 zur Festsetzung der Beträge, die gemäß Artikel 10 Absatz 2, den Artikeln 143d und 143e der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.