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Für die Einzelheiten der finanziellen Verwaltung gelten die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik .
der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem…
Die übrigen Vorschriften betreffend die Haushaltsdisziplin im Agrarbereich in Teil I der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 sind durch die Artikel 18, 19 und 20 der…
Es sollten Bestimmungen über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Ausgaben festgelegt werden, insbesondere hinsichtlich der Zeitplanung und…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik erlassen…
Die gemäß dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen werden nach den allgemeinen Regeln der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002…
die Bereitstellung der zur Durchführung von Maßnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.