Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wegen der Wichtigkeit der Kontrolle des Produktionspotenzials und der Finanzmittel für die Rodungsregelung ist eine systematische Vor-Ort-Kontrolle der betreffenden Flächen vor und nach der Rodung vorzusehen. In Mitgliedstaaten, die über zuverlässige grafische Instrumente und aktualisierte Daten über die betreffenden Flächen verfügen, sollte jedoch vor der Rodung eine Verwaltungskontrolle möglich sein. Bei der Kontrolle nach der Rodung kann mittels Fernerkundung überprüft werden, ob die Rebflächen tatsächlich gerodet wurden; daher ist ihr Einsatz zu diesem Zweck zu erlauben. Da die Berechnung der Flächen durch Fernerkundung schwierig ist, sollte diese Methode jedoch nur bei der Rodung vollständiger Rebparzellen oder bei einer Bildauflösung von mindestens 1 m2 zugelassen werden. In jedem Fall muss mindestens eine Kontrolle entweder vor oder nach der Rodung vor Ort durchgeführt werden.
Die tatsächliche Durchführung der Rodung, sofern sie als Aktion zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gefördert wird, ist durch eine…
eine Auswertung von optischen Daten aller landwirtschaftlichen Parzellen je zu prüfendem Sammelantrag vornehmen, um die jeweilige Bodenbedeckung zu ermitteln…
im Fall von Flächen mindestens die Hälfte der betroffenen landwirtschaftlichen Parzellen umfasst; sofern die betroffenen Parzellen risikoorientiert ausgewählt…
Nach Artikel 100 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 darf die Rodungsprämie nur für bewirtschaftete Flächen gewährt werden. Damit die Behörden überprüfen können,…
In Anbetracht der Finanzmittel für die grüne Weinlese sind nach deren Durchführung systematische Vor-Ort-Kontrollen der betreffenden Flächen vorzusehen. Diese…
Nach Eingang der Anzeige nach § 5 Abs. 1 der Rebflächenrodungsverordnung überprüft die zuständige Behörde die durchgeführte Rodung vor Ort.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.