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Zur einheitlichen Durchführung der Bestimmungen im Weinsektor ist die Anwendung der auf einzelstaatlicher und Gemeinschaftsebene bereits geltenden Kontrollverfahren und die direkte Zusammenarbeit zwischen den mit den Kontrollen beauftragten Stellen zu regeln.
Die zuständigen Stellen haben Kontrollen durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, soweit sie erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Anwendung der Unions- und…
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die mit den Kontrollen im Weinsektor beauftragten Stellen wirksam arbeiten. Dazu benennen sie eine Stelle, die…
Zur ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften im Weinsektor ist vorzusehen, dass die einzelstaatlichen Kontrollstellen und die Kommission sich gegenseitig…
Im Interesse der wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Bestimmungen im Weinsektor sollten die zuständigen Stellen eines…
An der Entwicklung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere der ständig zunehmenden Tätigkeit multinationaler Unternehmen in diesem Bereich, und…
Unbeschadet anderer Vorschriften dieser Verordnung über die Bestimmung zuständiger einzelstaatlicher Behörden benennen die Mitgliedstaaten eine oder mehrere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.