Erwägungsgrund 83 32021R2116
Durch die Veröffentlichung von Einzelheiten über das Vorhaben, für die der Landwirt beihilfeberechtigt ist, sowie über den Zweck und das spezifische Ziel der Beihilfe erlangt die Öffentlichkeit konkrete Kenntnis über die geförderte Tätigkeit und den Zweck, für den die Beihilfe gewährt wurde. Eine solche öffentlich zugängliche Übersicht hätte vorbeugende und abschreckende Wirkung und würde dazu beitragen, die finanziellen Interessen der Union zu schützen.