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Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die mit den Kontrollen im Weinsektor beauftragten Stellen wirksam arbeiten. Dazu benennen sie eine Stelle, die die Kontakte zu den anderen Mitgliedstaaten und zur Kommission wahrnimmt. Ferner müssen die Kontrollmaßnahmen entsprechend koordiniert werden, wenn in einem Mitgliedstaat mehrere Stellen für die Kontrollen im Weinsektor zuständig sind.
Die zuständigen Stellen haben Kontrollen durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, soweit sie erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Anwendung der Unions- und…
Im Interesse der wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Bestimmungen im Weinsektor sollten die zuständigen Stellen eines…
Zur einheitlichen Durchführung der Bestimmungen im Weinsektor ist die Anwendung der auf einzelstaatlicher und Gemeinschaftsebene bereits geltenden…
An der Entwicklung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere der ständig zunehmenden Tätigkeit multinationaler Unternehmen in diesem Bereich, und…
Jeder Mitgliedstaat sollte eine oder mehrere Stellen bestimmen, die die in dieser Richtlinie geregelten Aspekte von Übernahmeangeboten überwachen und…
Zur ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften im Weinsektor ist vorzusehen, dass die einzelstaatlichen Kontrollstellen und die Kommission sich gegenseitig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.