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Im Interesse der Rechtssicherheit müssen die im Rahmen der Absatzförderungsmaßnahmen verbreiteten Informationen den Rechtsvorschriften der betreffenden Drittländer genügen.
Um die Komplementarität zwischen den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannten Absatzförderungsmaßnahmen und der Regelung für…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass sämtliches Informations-, Absatzförderungs- bzw. Werbematerial, das im Rahmen einer unterstützen Maßnahme erstellt…
Vorgeschriebene Informationen sind auf eine Art und Weise zu verbreiten, die den größtmöglichen öffentlichen Zugang des Anlegerpublikums zu ihnen ermöglicht.…
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten vor. Dazu sind Durchführungsbestimmungen…
Um einen wirksamen Anlegerschutz und einen ordnungsgemäßen Betrieb der geregelten Märkte zu gewährleisten, sollten die Regeln, nach denen Emittenten, deren…
Mindestqualitätsstandards für die Verbreitung vorgeschriebener Informationen sind unerlässlich, um zu gewährleisten, dass die Anleger — selbst wenn sie in einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.