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Die Informationen, die für die Kontrolle und Prüfung der Umsetzung dieses Titels erforderlich sind, sollten von den Mitgliedstaaten während eines angemessenen Zeitraums zur Überprüfung aufbewahrt werden.
Die effiziente Funktionsweise dieser Richtlinie wird überprüft werden müssen. Daher sollte die Kommission drei Jahre nach Ablauf der Frist für ihre Umsetzung…
Um die Überwachung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, sind die Form und erforderlichenfalls der Inhalt der Bescheinigung und des…
Den Mitgliedstaaten sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, damit sie die zur Anwendung dieser Verordnung erforderlichen praktischen Maßnahmen treffen…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Aufbewahrung der Daten, Unterlagen, Statistiken und Dokumente im Zusammenhang mit den…
Um diese Richtlinie in zufrieden stellendem Maß durchzusetzen und so weit wie möglich Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der…
Die Mitgliedstaaten bewahren die in Anwendung dieses Kapitels aufgezeichneten Angaben während mindestens zehn Jahren nach dem Jahr ihrer Aufzeichnung auf.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.