Erwägungsgrund 29 32024R0573
Die Berechnung der Referenzwerte und die Quotenzuweisungen an einzelne Hersteller und Einführer wurde zunächst auf der Grundlage der Mengen HFKW vorgenommen, die die einzelnen Unternehmen im Referenzzeitraum 2009-2012 gemäß ihren Berichten in Verkehr gebracht haben. Um gleichwohl Unternehmen nicht vom Markteintritt oder von einer Ausweitung ihrer Tätigkeiten auszuschließen, sollte ein kleinerer Teil der Höchstmenge Herstellern und Einführern vorbehalten sein, die zuvor keine HFKW in Verkehr gebracht haben, sowie Herstellern und Einführern mit einem Referenzwert, die ihre Quotenzuweisung erhöhen möchten.