Erwägungsgrund 2 32008R0572
Die finanzielle Reserve des Amtes hatte die für die Gewährleistung der Kontinuität seiner Arbeit erforderliche Höhe überschritten. Daher wurden die Jahresgebühr und die Gebühren für technische Prüfungen herabgesetzt. Die finanzielle Reserve des Amtes ist nun auf einem angemessenen Stand; die Einnahmen sollten daher wieder eine Höhe erreichen, die zur Deckung aller Haushaltsausgaben des Amtes ausreicht. Zu diesem Zweck sollten die Jahresgebühr und die Gebühren für technische Prüfungen angehoben werden.