Erwägungsgrund 4 32008R0587
Die vorübergehende Verbringung von Waren aus den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, in die Landesteile der Republik Zypern unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern sollte geregelt werden, um die die Trennungslinie überschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen mit Sitz in den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, zu fördern und die Teilnahme solcher Unternehmen an Handelsmessen und ähnlichen Veranstaltungen in den Landesteilen der Republik Zypern unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern zu erleichtern. Auch Waren, die zur Reparatur in den Landesteilen der Republik Zypern unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern bestimmt sind, sollten die Trennungslinie überqueren dürfen.