Erwägungsgrund 6 32008R0587
In Bezug auf Personen, die aus den Landesteilen der Republik Zypern kommend, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, die Trennungslinie in Richtung der Landesteile der Republik Zypern überschreiten, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, sollte klargestellt werden, dass deren persönliche Gebrauchsgegenstände als für die vorübergehende Verbringung angemeldet angesehen werden. Gleiches sollte für Verkehrsmittel gelten.