Art. 8 32006R2023VERORDNUNG (EG) Nr. 2023/2006 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. August 2008.
Art. 9 32008R0451VERORDNUNG (EG) Nr. 451/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2008.
Art. 2 32008R1239VERORDNUNG (EG) Nr. 1239/2008 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2008 zur Aufhebung des Fangverbots für Kabeljau im Kattegat für Schiffe unter der Flagge Schwedens
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 13. Oktober 2008.
Art. 9 32007R1523VERORDNUNG (EG) Nr. 1523/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2007 über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 31. Dezember 2008.
Art. 11 32005R1739VERORDNUNG (EG) Nr. 1739/2005 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2007.
Art. 2 32008R0753VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2008 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1299/2007 über die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften auf dem Hopfensektor
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2008.