Erwägungsgrund 10 32011R0284
Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält besondere Vorschriften für Materialien und die Gegenstände, die dazu bestimmt sind, direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, einschließlich bestimmter allgemeiner und spezifischer Anforderungen an diese Materialien und Gegenstände. Gemäß Artikel 24 der genannten Verordnung führen die Mitgliedstaaten amtliche Kontrollen durch, um die Einhaltung dieser Verordnung in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften des EU-Rechts für amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen sicherzustellen. Diese Vorschriften sind in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt.