Gesetze
Gesetz wird geladen …
Jede Brüterei führt ein Register mit folgenden Angaben, aufgegliedert nach Art, Kategorie (Zucht-, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken) und Nutzungstyp (Schlacht- oder Legeküken bzw. Zweinutzungsküken):
das Datum der Einlegung in den Brutschrank, die Anzahl der eingelegten Bruteier und die Kennnummer des Betriebs, in dem die Bruteier erzeugt wurden;
das Schlupfdatum und die Anzahl der ausgeschlüpften Küken, die tatsächlich für den Gebrauch bestimmt sind;
die Anzahl der bebrüteten, aus dem Brutschrank wieder herausgenommenen Eier und die Identität des Käufers.
die Exemplare wurden in einem im Register aufgeführten Zuchtbetrieb gezüchtet.
die Nummer der in den Artikeln 6 und 7 genannten Erlaubnis beziehungsweise Registrierung.
die Nummer der in den Artikeln 6 und 7 genannten Erlaubnis beziehungsweise Registrierung.
die Anzahl der Bruteier oder Küken nach Geflügelart, -kategorie und -nutzungstyp,
Jede Brüterei übermittelt der zuständigen Stelle des Mitgliedstaats monatlich die Anzahl der eingelegten Bruteier und die Anzahl der ausgeschlüpften Küken, die…
Verpackungen oder andere Behältnisse, in denen diese Bruteier befördert werden, tragen die Kennnummer des Erzeugerbetriebs.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.