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Für den Versand einer jeden Partie Bruteier oder Küken wird ein Begleitpapier erstellt, das zumindest folgende Angaben enthält:
Namen oder Firmenbezeichnung sowie Anschrift und Kennnummer des Betriebes,
die Anzahl der Bruteier oder Küken nach Geflügelart, -kategorie und -nutzungstyp,
das Versanddatum,
Namen und Anschrift des Empfängers.
Bei Sendungen von Bruteiern und Küken aus Drittländern ist an Stelle der Kennnummer des Betriebes der Name des Ursprungslandes anzugeben.
Angaben zu dem Namen und der Anschrift des abgebenden Tierhalters oder die Registriernummer seines Betriebes,
den Namen und die Anschrift des Versenders und des Empfängers.
Namen oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Versenders.
Bruteier oder Küken ohne Begleitpapier, das den Anforderungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 entspricht, zu liefern,
Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln, die lose oder in nicht verschlossenen Verpackungen oder Behältnissen gemäß Artikel 23 Absatz 2 in Verkehr gebracht…
Namen oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Versenders.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.