Erwägungsgrund 1 32008R0646
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger wurden im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP restriktive Maßnahmen verhängt.