Erwägungsgrund 2 32008R0646
Es ist angebracht, die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Sanktionspraxis in Bezug auf die Angabe der zuständigen Behörden, die Haftung für bestimmte Verstöße und die öffentliche Bekanntmachung der Verfahren für die Pflege bestimmter Listen zu ändern. Im Interesse der Klarheit sollten diejenigen Artikel, in denen Änderungen vorgenommen werden müssen, in ihrem vollen Wortlaut veröffentlicht werden —