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Um eine angemessene Verwaltung der Regelung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Bedingungen, unter denen ein Beihilfevorschuss gewährt werden kann, die Anpassung der Beihilfe in Fällen, in denen die Vertragsmenge nicht vollständig eingehalten wird, die Kontrollvorschriften zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beihilfeansprüchen, die etwaigen Sanktionen und die Informationen festzulegen, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln müssen.
Bei den Verwaltungskontrollen vor der Gewährung einer Beihilfe ist zumindest Folgendes zu prüfen:
Die Mitgliedstaaten überwachen bei der Gewährung von Beihilfen nach den Kapiteln II, III und IV der vorliegenden Verordnung die Einhaltung der in Artikel 70 der…
Es sollte Mindestanforderungen an die Verwaltung der Zuteilung und Zahlung der Beihilfen geben. Außerdem sollte für Maßnahmen, bei denen beträchtliche Ausgaben…
Für die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a, b, d und e der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannten Maßnahmen können die Mitgliedstaaten dem Begünstigten einen…
Für die Beteiligung an der Finanzierung der Umstrukturierungs- und Umstellungsregelung sind nähere Vorschriften festzulegen. Es müssen Maßnahmen getroffen…
Anhand der in den Jahresberichten verlangten Angaben soll die Kommission die Gesamtbeihilfeniveaus überwachen und einen Überblick über die Auswirkungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.