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Die Gemeinschaftsbestände am Ende jedes Wirtschaftsjahres sind von Bedeutung für die Beurteilung der Lage auf dem Zuckermarkt im Hinblick auf etwaige Marktverwaltungsbeschlüsse, insbesondere Marktrücknahmen. In bestimmten Fabriken beginnt die Verarbeitung von Zucker für das neue Wirtschaftsjahr im Sommer, und die monatlichen Endbestände der Zuckerhersteller werden durch die neue Erzeugung erhöht. Um die genauen Gemeinschaftsbestände am Ende des Wirtschaftsjahres zu kennen, müssen die zugelassenen Zuckerhersteller und die Mitgliedstaaten für die Monate Juli, August und September den Anteil ihrer Endbestände mitteilen, der sich aus der Erzeugung des folgenden Wirtschaftsjahrs ergibt.
Jedes Zuckerunternehmen teilt bis zum 15. Juli 2006 der für seinen Sitz zuständigen Behörde getrennt für jeden Betriebsinhaber und für jeden Vermarkter die…
Ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08 teilen die Mitgliedstaaten jeweils spätestens am 31. Januar eines Jahres jedem zugelassenen Zucker und jedem Isoglucose…
Folgender Artikel 20a wird eingefügt: Produktionsabgabe Ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08 teilen die Mitgliedstaaten jeweils spätestens am 31. Januar eines Jahres…
Der Hersteller hat mindestens alle zwei Jahre zu einem von ihm festgelegten Stichtag die im Herstellungsbetrieb vorhandenen Bestände an Zucker und Isoglukose…
Jedes über eine Quote verfügende Unternehmen lagert die Quotenzuckermengen, die über die gemäß Absatz 2 berechnete Schwelle hinaus erzeugt werden, bis zu Beginn…
Um eine ordnungsgemäße Handhabung der Quotenregelung zu erreichen, den monatlichen Zuckerverbrauch zu ermitteln und Versorgungsbilanzen zu erstellen, muss ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.