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Die Waren des Anhangs I des Vertrags sowie Textilwaren und sonstige Waren, die einer spezifischen gemeinsamen Einfuhrregelung mit besonderen Bestimmungen für die Kontingentsverwaltung unterliegen, sind von dieser Verordnung auszunehmen —
Diese Verordnung gilt weder für die Waren des Anhangs I des EG-Vertrags noch für andere Waren, für die eine spezifische gemeinsame Ein- oder Ausfuhrregelung mit…
Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen, die bei der Kontingentsfestsetzung erlassen werden, dürfen Waren, für die ein Kontingent besteht, nur nach Vorlage…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für horizontale Fragen des Handels mit…
Der Inhalt einiger Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG, die bestehende Ausnahmeregelungen und das Verzeichnis in Anhang IV betreffen, wird in dem…
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird entsprechend dem Anhang zu dieser Verordnung in Bezug auf die Zölle und Kontingente geändert bzw. ergänzt.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für horizontale Fragen des Handels mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.