Erwägungsgrund 1 32015R0478
Die Verordnung (EG) Nr. 260/2009 des Rates wurde erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 260/2009 des Rates wurde erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.