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Die Fangbeschränkungen für Kabeljau in den ICES-Gebieten VIIb-k, VIII, IX und X und den Gemeinschaftsgewässern des Gebiets COPACE 34.1.1 wurden in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 vorläufig festgesetzt. Im Anschluss an eine neue wissenschaftliche Bewertung des Bestands durch den Internationalen Rat für Meeresforschung (CIEM) muss die endgültige zulässige Gesamtfangmenge für diesen Bestand festgelegt werden.
Die Fangbeschränkungen für Sandaal im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV sind in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 40/2008…
Die Fangbeschränkungen für die Sandaalfischerei in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIa sowie IIa und IV sind in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 43/2009…
Fangbeschränkungen und Aufwandsbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Gebieten IIa (EG-Gewässer), IIIa und IV (EG-Gewässer) sind vorläufig in den…
Vorläufige zulässige Fangmengen für den Stintdorschbestand im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV sind in Anhang IA der…
Die endgültigen Fangbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Bereichen IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern des ICES-Bereichs IIa sollen auf der…
Die Kommission legt die zulässigen Fangmengen für die Sandaalfischereien in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie den EG-Gewässern des ICES-Gebiets IIa nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.