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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Vorläufige Rückstandshöchstgehalte im entsprechenden Lebensmittel tierischen Ursprungs Geltungsdauer der Zulassung mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % Kategorie: zootechnischen Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Farbstoffe: Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben 2a(ii)167 An roten Carotinoiden reiches Paracoccus carotinifaciens Wirkstoff: Astaxanthin (C40H52O4, CAS: 472-61-7) Adonirubin (C40H52O3, 3-Hydroxy-beta,beta-carotene-4,4′-dione, CAS: 511-23801) Canthaxanthin (C40H52O2, CAS: 514-78-3) Zusammensetzung des Zusatzstoffs: Zubereitung von getrocknetem, sterilisiertem Paracoccus carotinifaciens (NITE SD 00017) mit: — 20—23 g/kg Astaxanthin — 7—15 g/kg Adonirubin — 1—5 g/kg Canthaxanthin Analysemethode: Normalphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC) verbunden mit UV/Vis-Detektion zur Bestimmung von Astaxanthin, Adonirubin und Canthaxanthin in Futtermitteln und Fischgewebe Lachse, Forellen — — 100 1. Der Höchstgehalt wird ausgedrückt als Summe aus: Astaxanthin, Adonirubin und Canthaxanthin. 2. Verabreichung ab dem Alter von sechs Monaten oder einem Gewicht von 50 g zulässig. 3. Die Mischung des Zusatzstoffs mit Astaxanthin oder Canthaxanthin ist zulässig, sofern die Gesamtkonzentration der Summe aus Astaxanthin, Adonirubin und Cantaxanthin aus anderen Quellen 100 mg/kg im Alleinfuttermittel nicht übersteigt. Bei Lachsen: 10 mg/kg für die Summe aus Adonirubin und Canthaxanthin/kg Muskel (feuchtes Gewebe). Bei Forellen: 8 mg/kg für die Summe aus Adonirubin und Canthaxanthin/kg Muskel (feuchtes Gewebe) 15.8.2018
(1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Gemeinschaftlichen Referenzlabors unter folgender Adresse: www.irmm.jrc.be/crl-feed-additives
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