Erwägungsgrund 4 32008R0721
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 18. September 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung von getrockneten, sterilisierten Zellen des an roten Carotinoiden reichen Bakteriums Paracoccus carotinifaciens (NITE SD 00017) keine schädliche Wirkung auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf die Umwelt hat und dass sie die Merkmale tierischer Erzeugnisse positiv beeinflusst. Ferner schloss sie, dass die Zubereitung kein anderweitiges Risiko aufweist, welches gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würde. Die Behörde gab eine Empfehlung zu den Rückstandshöchstgehalten ab. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Die Behörde hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.