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Das Fehlen einer regionalen Fischereiorganisation oder Fischereivereinbarung entbindet die Staaten nicht von ihrer seerechtlichen Verpflichtung, in Bezug auf ihre Staatsangehörigen die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sein können, um lebende Ressourcen der Hohen See zu erhalten und auch empfindliche marine Ökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen von Fischereitätigkeiten zu schützen.
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des…
Die Gemeinschaft ist bestrebt, marine Ökosysteme wie Riffe, Seeberge, Tiefseekorallen, hydrothermale Quellen und Schwammriffe zu erhalten. Zahlreiche…
Die Gemeinschaft verfügt über eine umfangreiche Fangflotte, die in Gebieten Grundfischerei betreibt, die nicht unter eine regionale Fischereiorganisation oder…
Deshalb sollte jeder Mitgliedstaat für seine Meeresgewässer eine Meeresstrategie entwickeln, die speziell auf diese Gewässer abgestimmt ist, ohne jedoch die…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der empfindlichen Tiefseelebensräume in den in Absatz 1 genannten Gebieten und tragen…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei mehrerer regionaler Fischereiorganisationen. Diese Organisationen haben für bestimmte Arten Fangbeschränkungen und andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.