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In der Resolution 61/105 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 8. Dezember 2006 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, dass Maßnahmen zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme vor den destruktiven Auswirkungen der Grundfischerei dringend erforderlich sind und dass dies durch eine strenge Regulierung dieser Tätigkeiten durch regionale Fischereiorganisationen oder -vereinbarungen oder im Fall von Schiffen, die in Gebieten Fischfang betreiben, für die es keine derartigen Organisationen oder Vereinbarungen gibt, durch die jeweiligen Flaggenstaaten erreicht werden sollte. Die Generalversammlung hat Empfehlungen über die Art der zu diesem Zweck festzulegenden Maßnahmen abgegeben. Die Arbeiten innerhalb der FAO über die Ausarbeitung internationaler Leitlinien für die Bewirtschaftung dieser Fischereitätigkeiten im Rahmen des Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei sind ebenfalls von großer Bedeutung für die Konzeption und Annahme solcher Maßnahmen sowie deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.
Auf ihrer Jahrestagung 2008 hat die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (SEAFO) Fangbeschränkungen für zwei zusätzliche Fischbestände und eine…
Die Gemeinschaft verfügt über eine umfangreiche Fangflotte, die in Gebieten Grundfischerei betreibt, die nicht unter eine regionale Fischereiorganisation oder…
Ein Kernbestandteil der Empfehlungen der Generalversammlung sind Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, „… um auf der Grundlage der besten verfügbaren…
Auf der dritten internationalen Konferenz zur Gründung einer Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (SPFO) im Mai 2007 beschlossen die Teilnehmer…
Auf der dritten internationalen Konferenz zur Gründung einer Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik im Mai 2007 beschlossen die Teilnehmer…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.