Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Umsetzung der Empfehlungen der Generalversammlung setzt ferner voraus, dass maßgebliche Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden, die die Einhaltung der Bedingungen für eine Fangerlaubnis gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen den Einsatz von Beobachtern an Bord sowie eine Sonderregelung für die Satellitenüberwachung von Fischereifahrzeugen (VMS-Systeme) für den Fall eines technischen Systemausfalls oder einer Systempanne, die über die Regelung der Verordnung (EG) Nr. 2244/2003 der Kommission vom 18. Dezember 2003 mit Durchführungsbestimmungen für satellitengestützte Schiffsüberwachungssysteme hinausgeht.
die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Fernüberwachungssystems (remote electronic monitoring, REM), einschließlich CCTV; oder
Die Umsetzung dieser Empfehlung setzt voraus, dass die betreffenden Fischereifahrzeuge im Rahmen einer besonderen Fangerlaubnis, die gemäß der Verordnung (EG)…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, namentlich der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 der Kommission vom…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, vor allem der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission vom 20.…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission vom…
Die Fangmöglichkeiten sind nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen zu nutzen, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission vom 20. Mai…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.