Erwägungsgrund 2 32008R0753
Bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 festgelegte Vorschriften für Erzeugergemeinschaften sind nicht in die Verordnung über die einheitliche GMO übernommen worden. Damit der Hopfensektor weiterhin ordnungsgemäß funktionieren kann, sind diese Bestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 1299/2007 der Kommission vom 6. November 2007 über die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften auf dem Hopfensektor festzulegen.