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Bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 festgelegte Vorschriften für Erzeugergemeinschaften sind nicht in die Verordnung über die einheitliche GMO übernommen worden. Damit der Hopfensektor weiterhin ordnungsgemäß funktionieren kann, sind diese Bestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 1299/2007 der Kommission vom 6. November 2007 über die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften auf dem Hopfensektor festzulegen.
In Artikel 122 der Verordnung über die einheitliche GMO sind die allgemeinen Bedingungen für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen durch die…
Gemäß Artikel 201 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (Verordnung über die einheitliche GMO) wird die Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 des Rates…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1351/72 der Kommission vom 28. Juni 1972 über die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften auf dem Hopfensektor ist mehrfach und in…
In die Verordnung über die einheitliche GMO wurden die Bestimmungen zur Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags auf die unter die Verordnung…
Parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und ihrem Erlass verhandelte der Rat auch über eine agrarpolitische Reform in den…
Parallel zu den Beratungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und deren Erlass begann der Rat auch über eine Reform im Weinsektor zu verhandeln, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.