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Mit der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit wurden Regeln zur Gewährleistung der Sicherheit von Verbrauchsgütern aufgestellt. Die Marktüberwachungsbehörden sollten die Möglichkeit besitzen, die ihnen im Rahmen jener Richtlinie zur Verfügung stehenden spezielleren Maßnahmen zu ergreifen.
Zur Erreichung eines höheren Grades an Sicherheit bei Verbrauchsgütern sollten die in der Richtlinie 2001/95/EG vorgesehenen Marktüberwachungsmechanismen jedoch…
Die Richtlinie 2001/95/EG sieht vor, dass von den europäischen Normungsgremien europäische Normen festgelegt werden. Diese Normen sollen sicherstellen, dass…
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG sollen europäische Normungsgremien Europäische Normen erarbeiten. Letztere sollen gewährleisten, dass Produkte der allgemeinen…
Für Spielzeug gilt ebenfalls die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit ,…
Der Verbraucherschutz wird durch eine Reihe von Richtlinien gefördert, die später als die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG erlassen wurden, insbesondere…
Nach der Richtlinie 2001/95/EG dürfen Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.