Art. 11 32008D0633Eigenkontrolle Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede Behörde mit Zugriffsberechtigung zu den Daten des VIS die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung…
Erwägungsgrund 11 32008R0767Es ist erforderlich, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu bestimmen, deren dazu ermächtigte Bedienstete die Befugnis haben, Daten für die…
Art. 13 32018R1862Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede zum Zugriff auf SIS-Daten berechtigte Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen dieser…
Art. 13 32018R1861Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede zum Zugriff auf SIS-Daten berechtigte Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen dieser…
Art. 7 Abs. 1 32008R0767Allgemeine Grundsätze
Jede gemäß dieser Verordnung zum Zugang zum VIS berechtigte zuständige Behörde stellt sicher, dass die Verwendung des VIS für die Ausübung der Aufgaben der…