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Es sollte eine Vereinbarung geschlossen werden, die den Vertretern Islands und Norwegens die Beteiligung an der Arbeit der Ausschüsse, die die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse nach dieser Verordnung unterstützen, ermöglicht. Eine solche Vereinbarung ist in dem Briefwechsel zwischen dem Rat der Europäischen Union und Island und Norwegen über die Ausschüsse, die die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen , im Anhang zu dem genannten Übereinkommen vorgesehen. Die Kommission hat dem Rat den Entwurf einer Empfehlung für die Aushandlung dieser Vereinbarung vorgelegt.
Es sollte eine Regelung getroffen werden, die es den Vertretern Islands und Norwegens erlaubt, an der Tätigkeit der Ausschüsse teilzunehmen, die die Kommission…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung…
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten…
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 10. Juli 2001, mit dem der Vorsitz des Rates ermächtigt wurde, Übereinkommen mit Norwegen und Island über die justizielle…
Es sollte eine Regelung getroffen werden, die es den Vertretern der Schweiz erlaubt, an der Tätigkeit der Ausschüsse teilzunehmen, die die Kommission bei der…
Zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen wurde ein Übereinkommen zur Festlegung der Rechte und Pflichten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.