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Gemäß Verordnung (EG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang III der Verordnung aufgeführten gemeinsamen technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren vor.
Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang…
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Kommission hat im Einklang mit dieser Entschließung mittel- und langfristige Maßnahmen zur Anpassung von Anhang III an den wissenschaftlich-technischen…
Insbesondere sollte die Kommission ermächtigt werden, die Bedingungen festzulegen, zu denen nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 die gemeinsamen…
Die Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch deren Ergänzung, die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen…
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.