Art. 3 32004R1886VERORDNUNG (EG) Nr. 1886/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1796/1999 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von aus Marokko versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnis Marokkos angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die Einfuhren von einem marokkanischen Ausführer
Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 275/2004 einzustellen.
Art. 1 Abs. 3 32009R0681VERORDNUNG (EG) Nr. 681/2009 DES RATES vom 27. Juli 2009 zur Einstellung der Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung unter anderem in Malaysia (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Wiedereinführung des Zolls auf die Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land und zur Einstellung der zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Die Zollbehörden werden angewiesen, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2008 vorgenommene zollamtliche Erfassung der Einfuhren einzustellen.
Art. 1 32012R1192VERORDNUNG (EU) Nr. 1192/2012 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2012 zur Einstellung der mit der Verordnung (EU) Nr. 548/2012 eingeführten zollamtlichen Erfassung der aus Vietnam versandten Einfuhren nicht nachfüllbarer Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas, ob als Ursprungserzeugnisse Vietnams angemeldet oder nicht
Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 548/2012 einzustellen.
Art. 2 32013R1198VERORDNUNG (EU) Nr. 1198/2013 DER KOMMISSION vom 25. November 2013 zur Einstellung des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 330/2013 zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 330/2013 einzustellen.
Art. 2 32011R0209VERORDNUNG (EU) Nr. 209/2011 DER KOMMISSION vom 2. März 2011 zur Einstellung des Antidumping- und des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Weitverkehrsnetz-Funkmodems (WWAN-Modems) mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung der mit den Verordnungen (EU) Nr. 570/2010 und (EU) Nr. 811/2010 eingeführten zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 570/2010 und nach Artikel 1 der Verordnung…