Art. 1 Abs. null 32009R1247VERORDNUNG (EU) Nr. 1247/2009 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2009 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Molybdändrähte mit Ursprung in der Volksrepublik China
1. Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Molybdändraht mit einem Molybdängehalt von 99,95 GHT oder mehr und einem größten…
Art. 2 32008R1082VERORDNUNG (EG) Nr. 1082/2008 DER KOMMISSION vom 4. November 2008 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung unter anderem in Malaysia (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls gegenüber den Einfuhren der Ware eines Ausführers in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Der mit der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 eingeführte endgültige Antidumpingzoll wird für die in Artikel 1 genannten Einfuhren außer Kraft gesetzt.
Art. 2 32009R0703VERORDNUNG (EG) Nr. 703/2009 DES RATES vom 27. Juli 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Republik Moldau und der Türkei
Die Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Republik Moldau und der Türkei werden eingestellt.
Art. 2 32006R0342VERORDNUNG (EG) Nr. 342/2006 DER KOMMISSION vom 24. Februar 2006 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 428/2005 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Polyester-Spinnfasern mit Ursprung in unter anderem der Volksrepublik China (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls auf die Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Für die in Artikel 1 genannten Einfuhren wird der mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2005 eingeführte endgültige Antidumpingzoll außer Kraft gesetzt.
Art. 2 32009R0573VERORDNUNG (EG) Nr. 573/2009 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2009 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2006 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Sämischleder mit Ursprung in der Volksrepublik China (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Aufhebung des Zolls gegenüber den Einfuhren der Ware von einem ausführenden Hersteller in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Der mit der Verordnung (EG) Nr. 1338/2006 eingeführte Antidumpingzoll wird für die in Artikel 1 genannten Einfuhren außer Kraft gesetzt.