Art. 2 32007R0833VERORDNUNG (EG) Nr. 833/2007 DER KOMMISSION vom 16. Juli 2007 zur Beendigung des in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs vorgesehenen Übergangszeitraums (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008R0333VERORDNUNG (EG) Nr. 333/2008 DER KOMMISSION vom 11. April 2008 zur Festsetzung der Obergrenzen für die in Portugal im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates eingeführten fakultativen Modulation gewährten zusätzlichen Beihilfebeträge
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 6 32008R0133VERORDNUNG (EG) Nr. 133/2008 DER KOMMISSION vom 14. Februar 2008 über die Einfuhr von reinrassigen Zuchtrindern aus Drittländern und die Gewährung von Erstattungen bei ihrer Ausfuhr (kodifizierte Fassung)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32008R0083VERORDNUNG (EG) Nr. 83/2008 DES RATES vom 21. Januar 2008 zur Aufhebung des Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ferromolybdän mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung des diese Einfuhren betreffenden Verfahrens nach einer Überprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R0323VERORDNUNG (EG) Nr. 323/2008 DER KOMMISSION vom 8. April 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.