Erwägungsgrund 6 32008R0133
Die Gemeinschaft hat mit den EFTA-Ländern bilaterale Freihandelsabkommen geschlossen. Diesen Abkommen entsprechend ist es angezeigt, diese Drittländer von bestimmten Auflagen bzw. Verpflichtungen zu entbinden, sie gleichzeitig jedoch zur Vorlage der Zuchtbescheinigungen und Tiergesundheitszeugnisse für reinrassige Zuchttiere zu verpflichten, wenn diese Tiere in der Gemeinschaft in den freien Verkehr gebracht werden.