Art. 2 32008R0821VERORDNUNG (EG) Nr. 821/2008 DER KOMMISSION vom 18. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 des Rates hinsichtlich der Eröffnung eines Zollkontingents für Bananen mit Ursprung in Mexiko
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 29. Juli 2008.
Art. 3 32008R0066VERORDNUNG (EG) Nr. 66/2008 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2008 über die Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre für die Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft von bestimmten unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates fallenden aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Waren mit Ursprung in Norwegen
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.
Art. 2 32008R0641VERORDNUNG (EG) Nr. 641/2008 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 des Rates in Bezug auf die Liste der Schiffe, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei im Nordatlantik betreiben
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32007R0816VERORDNUNG (EG) Nr. 816/2007 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2007 zur Eröffnung jährlicher Zollkontingente für die Einfuhr von bestimmten in der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates genannten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in der Türkei
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2007.
Art. 5 32008R0818VERORDNUNG (EG) Nr. 818/2008 DES RATES vom 13. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit jener Verordnung eingeführten Antidumpingmaßnahmen durch die Einfuhren bestimmter aus Thailand versandter Ringbuchmechaniken, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.