Erwägungsgrund 1 32008R0861
Mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 26. Oktober 2004 wurde das Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 durch ein neues Protokoll Nr. 2 über bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse ersetzt. Zur Umsetzung dieses Protokolls hat der Gemischte Ausschuss EG-Schweiz durch seinen Beschluss Nr. 1/2008 die Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt mit Wirkung vom 1. Februar 2008 geändert, so dass auf die Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnisse enthaltenden, unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 fallenden Waren aus der Schweiz in die Gemeinschaft Zölle erhoben wurden.