Erwägungsgrund 41 32008R0889
Die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 aufgehoben. Viele ihrer Bestimmungen sollten nach entsprechender Anpassung jedoch weiterhin Anwendung finden und folglich in die vorliegende Verordnung übernommen werden. Der Klarheit halber empfiehlt es sich, eine Entsprechungstabelle für die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung aufzustellen.