Erwägungsgrund 13 32008R0889
Verstümmelungen, die den Tieren Stress, Schaden, Krankheiten oder Leiden zufügen, sollten verboten werden. Besondere Eingriffe, die für bestimmte Produktionsarten und im Interesse der Sicherheit von Mensch und Tier wesentlich sind, können unter beschränkten Bedingungen zugelassen werden.